Über uns


Die FeWo am Tillysee wird von Regina Hoting vermietet und von ihrem Mann Christian Hoting verwaltet. Wir wohnen als fünfköpfige Familie nebenan im Hauptgebäude. Wir wünschen Ihnen in unserer FeWo am Tillysee einen angenehmen Aufenthalt. Sollte es während Ihres Aufenthalts wieder erwarten  einmal zu Problemen kommen oder Fragen auftauchen, sind wir als Ansprechpartner immer für Sie vor Ort. 

Informationen

Die FeWo ist über eine Schlüsselbox mit einem analogen Zahlencode zu erreichen. Somit ist ein kontaktloser Zugang zur FeWo immer möglich. Den Code für die Schlüsselbox erhalten Sie bis 13:00 Uhr am Anreisetag per Mail von uns mitgeteilt. 

Regeln

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. (3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann Ihnen eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. (4) Unser hauseigene Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz bis zu 2 PKW‘s. Bitte achten Sie darauf, das keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus unserer Doppelgarage behindern. (5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (6) FeWo am Tillysee hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. (7) Der anfallende Müll währende der Mietdauer ist in den vorhandenen Mülltonnen entsprechend zu sortieren und zu entsorgen.